Unsere Strukturen

Selbstverwaltung

Das Kollegium der Karl-König-Schule gestaltet die gesamte Einrichtungsführung gemeinsam in Selbstverwaltung.
Dies bedeutet, dass kein hierarchisches Prinzip herrscht, sondern dass die Gesamtkonferenz als Zentralorgan die Form der Verwaltung und Schulführung bestimmt, indem sie klar bezeichnete Mandate, Verantwortlichkeiten und Befugnisse an Delegationen oder Einzelpersonen vergibt. Diese wiederum arbeiten gemäß ihrem Auftrag selbstverantwortlich und legen über ihre Arbeit Rechenschaft in der Gesamtkonferenz ab.

Die Geschäftsführung ist zusätzlich dem Vereinsvorstand des alleinigen Gesellschafters „Camphill Gemeinschaft Nürnberg e.V.“ in der jährlichen Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig und berichtet über die Betriebsentwicklung in der jährlichen Mitgliederversammlung des Vereins.

Wesentliche verändernde Entscheidungen zur Gestaltung und zum Inhalt der Einrichtung trifft die Konferenz des Kollegiums.

Die Selbstverwaltung der Karl-König-Schule ist auf der Grundlage des Qualitätsverfahrens “Wege zur Qualität” (WzQ) vom Kollegium erarbeitet und eingerichtet worden.

Finanzierung

Als staatlich genehmigte Einrichtung, die der staatlichen Heimaufsicht unterliegt, wird die Einrichtung Karl-König-Schule gGmbH im Schulbereich im Wesentlichen vom Kostenträger Regierung Mittelfranken finanziert. Die Kostenerstattung erfolgt auf Grundlage der Schülerzahlen zu bestimmten Stichtagen in Form einer Zuweisung von Personalstunden einerseits und der Übernahme der laufenden Sachkosten andererseits nach Überprüfung derselben. Außerordentliche Ausgaben müssen von der Einrichtung beantragt und von der Regierung Mittelfranken genehmigt werden.

Im Bereich der integrierten Heilpädagogischen Tagesstätte beantragen die Erziehungsberechtigten beim Bezirk Mittelfranken eine Kostenübernahme für ihr Kind, die nur pro Anwesenheitstag des Kindes nach ausführlichem Nachweis des jeweiligen Hilfebedarfs des Kindes durch die Einrichtung in je verschiedenen Tagessätzen gewährt wird.

Die Erziehungsberechtigten bezahlen für ihr Kind jährlich eine Kostenpauschale von 30 € als Materialgeld für Unterrichts- und Bastelmaterialien, die die Einrichtung zur Verfügung stellt.

Kosten, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden, versucht die Einrichtung durch das Sammeln von Spenden, Stiftungsgeldern und Patenschaften auszugleichen.